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Gesundheit ist nicht alles - aber alles ist Nichts ohne Gesundheit!

Am 1. Januar 2009 startet der nach meiner persönlichen Auffassung größte Betrug an den Bürgerinnen und Bürgern, den die Bundesrepublik je gesehen hat.

Dieser Betrug nennt sich Gesundheitsfonds und wird mit seinem einheitlichen Beitrag dafür sorgen, dass

a) die bisherigen günstigen Krankenkassen vom Markt verschwinden,
b) die Kosten für jeden einzelnen ins immense steigen
c) die Kosten in Zukunft nicht mehr je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden und
d) der Schritt zur Einheitsversicherung mit einer minimalen Grundversorgung und einer maximalen - natürlich auf eigene Kosten - Zusatzversorgung getan ist.

Hierzu schreibt das Ärzteblatt:


Schätzer einigen sich nicht auf einheitlichen Kassen-Beitragssatz

Freitag, 3. Oktober 2008

Bonn/Berlin - Der Schätzerkreis aus Fachleuten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat sich am Donnerstag nicht auf eine Empfehlung für den künftigen Einheitssatz einigen können. „Ein einvernehmliches Schätzergebnis ist für das Jahr 2009 nicht zustande gekommen", teilte das Bundesversicherungsamt in Bonn am Abend mit. Zum Start des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 muss die Bundesregierung nun einen einheitlichen Beitragssatz beschließen. 

Die Empfehlung soll als Grundlage für die Entscheidungen im weiteren politischen Beschlussverfahren dienen. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erläuterte, gilt im Falle, dass die Beteiligten des Schätzerkreises sich nicht einigen, die Mehrheitsmeinung. Diese lag bei einem Wert von 15,5 Prozent.

Der Koalitionsausschuss will sich am Sonntag mit dem weiteren Vorgehen befassen, das Bundeskabinett am Dienstag. Nach der Kabinettsentscheidung wird der Bundestag drei Wochen lang den Beitragssatz beraten, kann aber an der Höhe nichts mehr verändern.

Bislang liegt der durchschnittliche Beitragssatz der rund 200 gesetzlichen Kassen in Deutschland bei knapp 15 Prozent. Im Schätzerkreis sind das Bundesversicherungsamt, das Gesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband vertreten. 

Nach der vom Bundesversicherungsamt und vom Gesundheitsministerium vertretenen Prognose ist für 2009 ein Beitragssatz von insgesamt 15,5 Prozent notwendig, um die vollständige Ausgabendeckung zu gewährleisten. Dabei besteht der größte Teil aus den paritätisch finanzierten Beiträgen (14,6 Prozent), hinzu kommt ein von den Mitgliedern allein zu tragender Anteil (0,9 Prozent). Der GKV-Spitzenverband hält dagegen 15,8 Prozent für erforderlich, wie ein Sprecher in Berlin sagte.

Der Anstieg des Beitragssatzes im Jahr 2009 ist dem Bundesversicherungsamt zufolge vor allem auf höher Arzthonorare im ambulanten Bereich, auf höhere Ausgaben für Krankenhäuser und auf höhere Arzneimittelausgaben zurückzuführen. Der GKV-Spitzenverband geht dabei von höheren Ausgaberisiken bei den Arzthonoraren und bei den Krankenhäusern aus. Einvernehmen habe bei der Beurteilung der Einnahmenentwicklung bestanden, hieß es. © afp/ddp/aerzteblatt.de
Hier muss ich dem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach recht geben, der voraussagt, dass jetzt das grosse Sterben der Betriebskrankenkassen beginnt. Damit ist erreicht, was politisch schon vor Jahren gewollt war, sich damals aber noch nicht durchsetzte. Die einzelnen Kassengebilde werden jetzt immer grösser und damit auch weniger händelbar. Die auf der einen Seite mit Verträgen eingehandelten Ersparnisse werden auf der anderen Seite durch Kürzung von immer mehr Leistungen wieder für den Versicherten zunichte gemacht, da der Beitragssatz schon sehr bald nicht mehr ausreichen wird. Die zusätzlichen Beiträge sind dann jedoch von den Versicherten alleine aufzubringen.
Man sollte nie vergessen, dass diejenigen, die solche Beschlüsse fassen von den Folgen nicht betroffen sind. Dies gleichzeitige Senkung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sind nur Augenwischerei, denn die werden wieder durch Kürzung von Leistungen hereingeholt. Wer ist also auch da der Leidtragende?
Auf der anderen Seite werden von den Banken Milliarden “verzockt” und auch hier soll der Steuerzahler - also wir alle - es wieder richten. Eine verdrehte Welt.








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Wie krank kann eine Krankenkasse sein?

Es gibt Dinge, die gibt`s eigentlich nicht.

Zum Beispiel der >spezielle Dienst für Arbeitgeber<, den die Barmer Ersatzkasse ihren Kunden bietet.

Das klingt ein bisschen nach Prostitution. Geht auch in die gleiche Richtung. Denn die Barmer steckt mit den Arbeitgebern unter einer Decke.

Unter der Rubrik >spezieller Dienst< bot die Kasse auf ihrer Internetseite bis vor wenigen Tagen Tipps für die Kündigungen von Schwangeren und Schwerbehinderten an. Arbeitgeber konnten sich die Briefvorschläge ganz einfach herunterladen. Die Barmer nannte das Formular frechweg “Kündigung einer Schwangeren oder Mutter”. Wie Krank. Die Kasse spricht jetzt von einem “unglücklichen Missverständnis”. Und sie versichert, dass sie die Formulare aus dem Internet gelöscht hat. Nun müssen die Arbeitgeber eben wieder anrufen, um die Formulare und Tipps zu erhalten. Und wir wissen jetzt endgültig: Manche Krankenkassen sind ganz sicher nicht für Schwache und Kranke da.

Quelle: metallzeitung 10/2008
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Kassenbeiträge künftig bis zu 712 Euro teurer?

Erschienen am 07. Januar 2008 | AFP / T-Online

Auf gesetzlich Krankenversicherte kommen einer Studie zufolge mit der Einführung des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr deutlich höhere Kosten zu. Das berichtet die "Bild"-Zeitung und beruft sich dabei auf Berechnungen des Münchener Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG). Nach den Ergebnissen der Forscher wird der umstrittene Gesundheitsfonds zunächst für eine deutliche Verteuerung der Kosten im Gesundheitswesen sorgen. So soll der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf 15,5 Prozent ansteigen. Mitglieder der gesetzlichen Kassen müssten danach bis zu 712 Euro mehr bezahlen. 



Dramatischer Anstieg der Ausgaben erwartet
In der für die Initiative Soziale Marktwirtschaft durchgeführten Studie gehen die Wissenschaftler bis zum 1. Januar 2009 von einem drastischen Anstieg der Ausgaben und auch der Beitragssätze aus. Liegt der durchschnittliche Beitragssatz der Kassen derzeit noch bei 14,8 Prozent, wird er bis zur Einführung des umstrittenen Gesundheitsfonds um 0,7 Prozentpunkte auf dann 15,5 Prozent ansteigen. 44 Millionen GKV-Mitglieder wären von diesen Erhöhungen betroffen und müssten dann mit zusätzlichen Beitragszahlungen von bis zu 712,80 Euro im Jahr rechnen, weil ihre Kassen derzeit teils noch deutlich niedrigere Sätze verlangten. Allerdings würden auch 5,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherte entlastet, da sie derzeit höhere Sätze zahlten.


Neun von zehn Kassen pessimistisch 

Nach einer im Dezember 2007 veröffentlichten Studie glauben neun von zehn gesetzliche Krankenkassen nicht, dass Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag die Finanzierung des Gesundheitssystems auf Dauer sichern können. Aus der Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) geht hervor, dass knapp 70 Prozent der Kassen mit steigenden und über 15 Prozent sogar mit stark steigenden Belastungen der Versicherten rechnen.


Gesundheitsfonds - was ist das?
Ab 1. Januar 2009 legen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitragssatz nicht mehr individuell fest - das Bundesgesundheitsministerium gibt ab diesem Zeitpunkt einen einheitlichen Satz vor. Die Versicherten zahlen in einen Gesundheitsfonds ein, der die Kassen finanziert. Kommen diese nicht mit den aus dem Fonds zugewiesenen Mitteln aus, können sie von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag einfordern. Dieser Zusatzbeitrag darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen und somit maximal 35 Euro im Monat betragen. Erwirtschaftet die Kasse einen Überschuss, kann sie diesen an die Versicherten auszahlen.


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Die volle Rente kommt später

Neues für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene


Dass die Altersrente künftig bis zum 67. Lebensjahr auf sich warten lässt, ist inzwischen weitgehend bekannt. Weit weniger Menschen wissen jedoch, dass die neuen gesetzlichen Regeln nicht nur für Altersrenten gelten, sondern auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Die Zeitschrift „zukunft jetzt“ der DRV hat die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst.


Was geschieht künftig mit mir, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, genießt wie bisher den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn bei den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts. Geändert hat sich jedoch die Altersgrenze, ab der es künftig die ungekürzte Erwerbsminderungsrente gibt. Diese Altersgrenze wird ab 2012 schrittweise angehoben, und zwar von bisher 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, kann sie auch weiterhin vorzeitig bekommen. Er muss dafür allerdings Abzüge von seiner Rente in Kauf nehmen – im Höchstfall 10,8 Prozent.


Gilt die Anhebung der Altersgrenze auch für ältere Arbeitnehmer, die schon ein langes Arbeitsleben hinter sich haben?

Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragsjahren) gibt es eine Ausnahmeregelung. Sie können bei Erwerbsminderung auch weiterhin ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen. Bei den notwendigen Beitragsjahren zählen auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen mit. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden jedoch nicht angerechnet.


Was ist mit den Witwen- und Witwerrenten? Ist meine Frau auch bei der „Rente mit 67“ noch abgesichert, wenn mir etwas passiert?

Wie bei den Erwerbsminderungsrenten ändert sich auch bei den Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente grundsätzlich nichts. Allerdings wird die Altersgrenze für den Anspruch auf eine große Witwen- oder Witwerrente in den Jahren 2012 bis 2029 stufenweise vom 45. auf den 47. Lebensjahr angehoben.


TIPP:

Bei allen Fragen zu Ihrer Rente helfen Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen und des kostenlosen Servicetelefons 0800 1000 4800 gern weiter.
Für die Höhe der Rente spielt auch das Lebensalter des verstorbenen Versicherten bei seinem Tod eine Rolle. Ohne Abschläge wird die Hinterbliebenenrente künftig dann gezahlt, wenn der Versicherte nach dem 65. Lebensjahr verstirbt. Von 2012 bis 2024 erhöht sich dieses Lebensalter stufenweise von derzeit 63 auf 65 Jahre.
 
Wie sich die einzelnen Zeitverschiebungen auswirken, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Altersgrenze für volle Renten     Beginn EM-Rente/Todeszeitpunkt     Rente ohne Abschlag

Jahr

Monat

Jahre

Monate

Vor 2012

 

63

0

2012

Januar

63

1

 

Februar

63

2

 

März

63

3

 

April

63

4

 

Mai

63

5

 

Juni-Dezember

63

6

2013

 

63

7

2014

 

63

8

2015

 

63

9

2016

 

63

10

2017

 

63

11

2018

 

64

0

2019

 

64

2

2020

 

64

4

2021

 

64

6

2022

 

64

8

2023

 

64

10

2024

 

65

0


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BKK ANKER-LYNEN-PRYM - NEWS


Sowohl für dieses als auch für nächstes Jahr gibt es bei der BKK ALP plus keinen Zusatzbeitrag. Von Interesse könnten die zusätzlichen Bonus-Leistungen sein, über die man sogar Beiträge zurück bekommen kann.


www.bkk-alp.de

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