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Gesundheitsreform

 

Mehrere Gesundheitsreformen haben in den letzten Jahren für die Versicherten eine Reihe von Einschnitten gebracht. Die folgende Aufstellung soll einen Überblick über die Veränderungen geben:

 

2003

Halbierung des Sterbegeldes

 

2004

Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro/Quartal

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr erstattet.

Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt (10 %, mindestens 5, höchstens 10 Euro)

Anspruch auf Sehhilfen nur noch in extremen Ausnahmefällen.

Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei Blinden und in wenigen Ausnahmefällen.

Endgültige Streichung des Sterbegeldes

Künstliche Befruchtung: Generell 50 % Eigenanteil, nur drei statt vier Versuche werden noch bezahlt.

 

2005

Zahnersatz: starke Absenkung der Zuschüsse

 

2007

Krankenhaus und Praxis: Leistungseinschränkung bei selbst verschuldeten Krankheiten (z.B. Tätowierungen)

 

2008

Chroniker: Nur wer an empfohlenen Maßnahmen teilnimmt, kann von verminderten Zuzahlungen profitieren.

 

2010

Einführung von Zusatzbeiträgen von maximal 37,50 Euro pro Monat

 

Worauf habe ich also noch Anspruch? Vorweg sei dazu gesagt, dass entgegen dem ersten Eindruck die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland mehr ist als eine bloße Basisversorgung. Die nachstehenden Leistungen muss jede Kasse anbieten:

 

Vorsorge

) Badekur

) Antibabypille bis zum 20. Geburtstag

) Gesundheitsseminare und -kurse

) Schutzimpfungen, die vom Bundesausschuss beschlossen wurden

) Hautkrebs-Screening (alle zwei Jahre, für Männer und Frauen ab 35)

) Check-up Untersuchung (alle zwei Jahre, für Männer und Frauen ab 35)

) Darmkrebs-Früherkennung (für Männer und Frauen ab 50)

) Brustkrebs-Screening (für Frauen zwischen 50 und 70)

) Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

) Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

 

 

Therapie/Serviceleistung

 

) Herz- und andere Organtransplantationen, gegebenenfalls inklusive Verdienstausfall für Organspender

) Grauer Star: operativer Ersatz der erkrankten Linse durch eine Kunstlinse

) Psychotherapie bei seelischen Problemen

) Rettung mit dem Rettungshubschrauber im Inland

) Übernahme von Hospizkosten

) Haushaltshilfe, sofern der Haushaltsführende erkrankt, ein Kind unter 12 ist und kein anderer einspringen kann

) Einsetzen künstlicher Knie-/Hüftgelenke

) Hörgerät und hier envtl. mehr als der bisher geltende Festzuschuß!

) Akupunktur

) Medizinisch indizierte Schönheitsoperationen, zum Beispiel nach einem schweren Unfall

 

 

Nachsorge

 

) Stationäre Kur

) Reha-Maßnahmen nach einer OP

) Perücken für Frauen nach einer Chemotherapie

) Blindenführhund

) Häusliche Krankenpflege

) Zahlung von Krankengeld für Arbeitnehmer nach Auslauf der Lohnfortzahlung (zeitlich begrenzt)

) Befreiung von der Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmittel für unter 18jährige

) Zahlung von Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt

) Hebammenbetreuung zu Hause nach der Geburt

) Rückbildungskurse nach der Geburt

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich zwangsläufige die Frage, welche der vielen am Markt angebotenen Zusatzversicherungen ist sinnvoll. Eine Expertin der Stifung Warentest (Ulrike Steckkönig) sagt hierzu: Eins haben alle Zusatzpolicen gemeinsam, wirklich notwendig ist keine. Dennoch hält die Expertin einige für sehr sinnvoll oder für sinnvoll. Nachstehend folgt ein Überblick:

 

1) Versicherung für individuelle Gesundheitsleistungen ("IGEL")

Übernahme der Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, die von der Kasse nicht gezahlt werden.Darunter können etwa eine Hauttypbestimmung, eine große Krebsvorsorge für Frauen und Männer, Schilddrüsen-, Gleukom- und Osteoporose-Vorsorge, HIV-Test oder ein sportmedizinischer Chek-up fallen. Fazit: im Einzelfall sinnvoll, jedoch wenige Anbieter

 

2) Krankenhaus-Zusatzversicherung

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer statt im Drei- oder Vierbettzimmer (sofern frei) sowie Behandlung durch den Chefarzt statt durch den diensthabenden Arzt. Fazit: sinnvoll

 

3) Versicherung für Privatabrechnung

Dieser Tarif wird vor allem von gesetzlichen Kassen in Kooperation mit privaten Versicherern angeboten. Man wird von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten als Privatpatient behandelt, auch kostenmäßig. Die Rechnung, die man zugeschickt bekommt, wird teils von der gesetzlichen, teils von der privaten Zusatzversicherung erstattet. Achtung: Trotzdem können Reste für einen selbst bleiben! Gilt nur für niedergelassene Ärzt emit Kassenzulassung. Fazit: überflüssig.

4) Auslandsreise-Krankenversicherung

Verunglückt man im Ausland, trägt diese Police die Kosten für den oft sehr teuren "Rücktransport von Verletzten", etwa per Flugzeug oder Hubschrauber. Fazit: ein Muss für alle, die ins Ausland reisen.

 

5) Brillenversicherung

Zahlt je nach Anbieter alle zwei Jahre Ausgaben für eine neue Brille. Allerdings haftet sie oft auch bei Bruch, Beschädigung oder größerer Sehstärkenschwankung, etwa ab 0,5 Dioprien aufwärts. Oft rechnet es sich mehr, Geld dafür auf Seite zu legen als die Versicherungsbeiträge zu zahlen. Fazit: überflüssig.

 

6) Zahn-Zusatz-Versicherung

Ein Verkaufsschlager unter den Versicherungen, seitdem die gesetzlichen Kassen nur noch niedrige Festzuschüsse zahlen. Fazit: Sinnvoll fürt alle, die Inlays oder Implantate wählen oder andere hochwertige Lösungen. Achtung: Auch hier verbleibt immer eine Selbstbeteiligung!

 

7) Krankentagegeld-Versicherung

Fazit: Unentbehrlich für Selbständige, die keinen Krankengeldanspruch haben. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine solche Versicherung auch für Arbeitnehmer sinnvoll sein kann, um bei längerer Krankheit die LÜCKE ZWISCHEN NETTOEINKOMMEN UND KRANKENGELD zu schließen.

 

8) Krankenhaustagegeld-Versicherung

Die Versicherung zahlt pro Tag, den man im Krankenhaus verbringt, eine vereinbarte Summe. Fazit: Solche Absicherungen sind überflüssig.

 

 

 

 

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