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Altersdiskriminierung: Bei Vortäuschung keine Entschädigung

Eine Stellenausschreibung mit einer Altersgrenze von 35 Jahren für potentielle Bewerberinnen und Bewerber kann altersdiskriminierend sein. Wer mit der Begründung, er sei diskriminiert worden, eine Entschädigung verlangt, muss nachweisen, dass er sich ernsthaft um die Stelle beworben hat. Eine Stellenausschreibung mit einer Altersgrenze von 35 Jahren für potentielle Bewerberinnen und Bewerber kann altersdiskriminierend sein. Wer mit der Begründung, er sei diskriminiert worden, eine Entschädigung verlangt, muss nachweisen, dass er sich ernsthaft um die Stelle beworben hat.

LG Hamm vom 26. Juni 2008 - 15 Sa 63/08
 
Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

Die Auslassung einer branchenüblichen Formulierung in einem Arbeitszeugnis (hier: Belastbarkeit eines Tageszeitungsredakteurs in Stresssituationen) kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein. Der Kläger war von 1993 bis Anfang 2003 als Redakteur bei der von der beklagten Arbeitgeberin herausgegebenen Tageszeitung tätig. Mit Datum vom 31. März 2003 erteilte die Beklagte dem Tageszeitungsredakteur ein qualifiziertes Zeugnis. Der Kläger macht u.a. geltend, dass im erteilten Zeugnis die Hervorhebung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen fehle.

BAG vom 12. August 2008 - 9 AZR 632/07
 
Kündigung - Schwerwiegender Verdacht reicht aus

Für eine außerordentliche Kündigung reicht es bereits aus, wenn der dringende schwerwiegende Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen Vertragsverletzung besteht. Die Vertragsverletzung oder Straftat muss nicht bereits bewiesen sein. Jedoch kann ein solcher Verdacht nicht allein durch die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens oder einer richterlichen Durchsuchungsanordnung begründet werden. Es reicht nicht aus, sich auf Verdächtigungen zu berufen, die sich auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen stützen.

BAG vom 29. November 2007 - 2 AZR 724/06
 
Willkommen


Diese Seiten sollen in Zukunft ein Forum für die vielfältigen Probleme sein, die sich im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung ergeben.

Sie sollen aber auch allen, die am Guillain-Barré Syndrom (GBS) erkranken Mut machen und ihnen und den Angehörigen zeigen, dass selbst schwerste Fälle wieder genesen können!

Ich bekomme immer wieder Anrufe, welche Klinik für die Behandlung des Guillain-Barré Syndroms (GBS) besonders zu empfehlen ist. In diesen Fällen muss ich leider passen, da es eine Vielzahl von Kliniken gibt, die sich

a) mit dieser Krankheit auskennen (aber noch mehr Kliniken nicht) und
b) ich keinen Maßstab für die Qualität der Behandlung habe und
c) in der Öffentlichkeit keine Bewertung abgeben möchte.

Trotzdem habe ich jetzt unter GBS eine Unterseite “Kliniken” eingerichtet und bitte alle um ihre Erfahrungen in den einzelnen Kliniken, damit wir als Betroffene einmal einen Anhaltspunkt darüber haben, wo uns geholfen werden kann. Senden Sie mir diesbezüglich bitte eine E-Mail. Darüber hinaus kann ich jedem nur raten im Internet unter dem Begriff Guillain-Barré Syndrom (GBS) verbunden mit dem Begriff Klinik selber zu recherchieren.

Natürlich leben diese Seiten hauptsächlich auch von Ihrer Beteiligung. Machen Sie also rege davon Gebrauch. Geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Ihnen diese Seiten gefallen haben, ob Sie Informationen haben brauchen können oder gerne auch für Kritik oder Anregungen, damit ich weiß, ob meine Seiten auch genutzt werden.


 
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